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Tierschutzhundeverordnung – Was ändert sich?

cloud4pets Blog: Tierschutzhundeverordnung – Was ändert sich?
Seit dem 01. Januar 2022 ist die Neuauflage der Tierschutzhundeverordnung in Kraft getreten und bringt für Hundehalter und Hundezüchter einige Änderungen mit sich.

Anbinde- und Zwingerhaltung

Durch die neue Tierschutzhundeverordnung wird die Anbindehaltung eines Hundes in Deutschland ab dem 01. Januar 2023 der Vergangenheit angehören.

Das Halten eines oder mehrerer Hunde in einem Zwinger ist zwar weiterhin erlaubt, aber zusätzliche Vorgaben sollen das Leben der Tiere in diesem Bereich verbessern. So muss u.a. die benutzbare Bodenoberfläche einer gewissen Mindestgröße entsprechen, dies sich nach der Größe des jeweiligen Hundes richtet und der der Zwinger muss mit einer ausreichend großen Schutzhütte oder einem wettergeschützten, trockenen Liegeplatz ausgestattet sein.

Neben ausreichend Platz und einem angemessenen Schutz vor Kälte und Luftzug, gibt die Verordnung auch vor, dass für genügend Auslauf im Freien außerhalb des Zwingers und soziale Kontakte gesorgt wird.

Laut der neuen Verordnung müssen Herdenschutzhunde, die zusammen mit den Herdentieren gehalten werden, zudem regelmäßigen Kontakt zu Menschen haben.

Ausstellungsverbot von Qualzuchten

Mit Inkrafttreten der Verordnung unterliegen Hunde mit Qualzuchtmerkmalen einem Ausstellungsverbot. Dies gilt nicht nur für die klassische Zuchtausstellung, sondern auch für Zuchtleistungsprüfungen und Hundesportveranstaltungen. Somit soll der Anreiz für die Vermarktung derartiger Züchtungen genommen werden. Das Ausstellungsverbot gilt auch für Hunde mit kupierten Ohren und Ruten.

Hundezucht

Mit Wirkung des 1.Januars 2022 dürfen Züchter in der gewerbstätigen Hundezucht maximal drei Würfe gleichzeitig betreuen. Weiterhin gibt es nun Vorgaben, die die Aufzuchtbedingungen von Welpen verbessern sollen. Hier wird eine Betreuungszeit von vier Stunden bis zu einem Alter von 20 Wochen für die Welpen vorgesehen. Das gilt für den Züchter sowie für den Halter, der den Welpen in der Regel mit 8 bis 10 Wochen erwirbt. So soll eine ausreichende Sozialisation der Hundewelpen gegenüber dem Menschen und Artgenossen sowie eine Gewöhnung an Umweltreize gewährleistet sein.

Auch dürfen Hundewelpen, die jünger als acht Wochen sind, nur in Begleitung ihres Muttertiers mehr als 100 km transportiert werden

Stachelhalsbänder

Die Verwendung von Stachelhalsbändern ist mit Inkrafttreten der neuen Verordnung explizit verboten.

Ebenso ist der Einsatz von weiteren Erziehungsmitteln verboten, die für das Tier schmerzhaft sind, da nach wissenschaftlichen Erkenntnissen Strafreize als tierschutzwidrig einzustufen sind.

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