Die Brut- und Setzzeit beginnt
Aber was genau ist das überhaupt und welche Regeln gelten wo?

Der Frühling steht vor der Tür und bundesweit setzt nun die Brut- und Setzzeit ein. Ein besonderer Zeitraum der zum Schutz der Nachkommen unserer heimischen Wildtiere eingerichtet wurde.
Während dieser Zeit gelten spezielle Regelungen, um sicherzustellen, dass die Jungtiere geschützt sind. Die Brutzeit bezieht sich auf den Zeitraum, in dem Vögel ihre Eier ausbrüten und die Setzzeit beschreibt die Zeit, in der Haarwild seine Jungen bekommt. In diesem Blogartikel werden wir uns genauer mit der Brut- und Setzzeit befassen und darauf eingehen, welche Vorsichtsmaßnahmen Hundebesitzer treffen sollten, um Wildtiere zu schützen und wo welche Regeln gelten.
Was genau bedeutet Brut- und Setzzeit?
Während dieser Zeit bringen viele Tierarten ihren Nachwuchs zur Welt. Bodenbrüter wie Enten, Gänse, Rebhühner, Fasane, Kiebitze und Lerchen beginnen nun ihr Brutgeschäft. Andere Wildtiere wie Rehe sind hochtragend und können bei einer Gefahr nur schwer fliehen. Feldhasen und Wildscheine ziehen zu dieser Zeit bereits ihren Nachwuchs groß. In diesem Zeitraum sind Wildtiere besonders empfindlich gegenüber Störungen durch Menschen und ihre Haustiere. Ein freilaufender Hund stört und gefährdet die brütenden, aufziehenden oder gebärenden Wildtiere und ihre Nachkommen.
Was können Hundehalter tun, um Wildtiere zu schützen?
Als Hundehalter können wir dazu beitragen Wildtiere, während der Brut- und Setzzeit zu schützen:
- Hunde anleinen (Schleppleine bietet mehr Freiraum)
- Gebiete meiden, in denen viele Wildtiere leben
- Rücksicht bei Sichtung wilder Tiere (Hund ruhig halten)
Wo gilt welche Regelung?
Viele Hundebesitzer sind sich der unterschiedlichen Regelungen der Brut- und Setzzeit in den Bundesländern nicht bewusst, wodurch es bei Wanderungen oder Urlauben zu ungewollten Verstößen kommen kann.
Es ist wichtig zu beachten, dass Zuwiderhandlungen mit hohen Bußgeldern von bis zu 5000 Euro geahndet werden können.
Die speziellen Regelungen können je nach Bundesland und sogar je nach Kommune unterschiedlich sein. Wir haben versucht eine kleine Übersicht für euch zu erstellen, in welchem Bundesland welche Regelung gilt und diese aber auch noch ein wenig ergänzt, denn auch außerhalb der Brut- und Setzzeit gibt es vielerorts ganzjährig Leinenzwang in den Wäldern.
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Erfahre mehr über unsere FunktionenBaden-Württemberg hat keine allgemeine Brut- und Setzzeit, aber in bestimmten Gebieten kann in der Zeit vom 16. Februar bis 15. April sowie während der Brut- und Aufzuchtzeit eine Leinenpflicht angeordnet werden.
Bayern hat keine generelle Brut- und Setzzeit, aber Hunde dürfen in Jagdrevieren nicht freilaufen. Jäger können Hunde zum Schutz des Wildes erschießen, ohne vorher andere Maßnahmen zu ergreifen.
Berlin hat zwar keine Brut- und Setzzeit, aber Hunde müssen in den Wäldern und Grünflächen an der Leine geführt werden. Jäger haben das Recht, freilaufende Hunde zu erschießen.
Brandenburg hat keine generelle Brut- und Setzzeit, aber Jäger können Hunde erschießen, die wildern oder nicht unter der Kontrolle ihrer Besitzer stehen.
In Bremen ist die Brut- und Setzzeit vom 15. März bis zum 15. Juli eines jeden Jahres festgesetzt. Der Leinenzwang gilt in dieser Zeit auf Wiesen, Äckern, freien Landschaften, Weiden, Moor- und Ödflächen, Heiden, Wäldern und Deichen (auch innerhalb des Stadtgebiets). Laut Jagdrecht darf ein freilaufender Hund auch dann getötet werden, wenn er nicht wildert.
In den Wäldern Hamburgs muss ein Hund ganzjährig an der Leine geführt werden, sofern es sich nicht um eine Hundefreilaufzone handelt. Läuft ein Hund frei, darf ein Jäger ihn sowohl erschießen als auch mit einem Fanggerät töten.
In Hessen gibt es keine allgemeine Regelung zur Brut- und Setzzeit. In Wäldern darf ein Hund prinzipiell freilaufen, sofern er nicht jagt. Auch in Hessen ist der Jäger berechtigt, einen Hund zu erschießen, wenn er Wild nachstellt, allerdings erst als letztes Mittel.
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine Brut- und Setzzeit, aber in den Wäldern besteht eine generelle Anleinpflicht. Verstöße können mit Geldbußen von bis zu 7.500 Euro geahndet werden. Hunde, die wildern oder nicht unter der Kontrolle ihrer Besitzer stehen, können von Jägern getötet werden.
Die Brut- und Setzzeit gilt in Niedersachsen jährlich vom 1. April bis zum 15. Juli. In dieser Zeit herrscht ein pauschaler Leinenzwang auf allen Wiesen, Gewässern, Feldern, Wäldern und grünen Flächen inner- und außerorts. Je nach Region wird auch strikt kontrolliert. Zudem ist es in Niedersachsen geregelt, dass ein Hund beim Baden angeleint werden muss. Es gibt jedoch auch Hundefreilaufflächen, die teilweise während der Brut- und Setzzeit frei gegeben sind.
Eine generelle Brut- und Setzzeit gibt es in Nordrhein Westfalen nicht, allerdings gilt in Wäldern außerhalb der Wege Leinenzwang. Hier darf ein Jäger einen Hund erschießen, wenn er offenkundig Wild nachstellt und der Hund in der Lage ist, das Wild zu verletzen oder gar zu töten. Im ersten Schritt muss der Jäger jedoch, sofern ihm dies zumutbar ist, versuchen den Hund einzufangen.
Rheinland-Pfalz hat keine generelle Leinenpflicht, aber Hundebesitzer sollten sich vorher über die Regelungen der jeweiligen Gemeinde informieren. In Naturschutzgebieten gilt ganzjährig eine Anleinpflicht. Jagende Hunde dürfen nicht getötet werden, aber Geldbußen können bei Verstößen bis zu 5.000 Euro betragen.
Im Saarland gibt es klare Regelungen für die Zeit der Brut-, Setz- und Aufzucht. Während der Zeit vom 1. März bis zum 30. Juni musst Du Deinen Hund im Wald an der Leine führen. Außerhalb dieses Zeitraums gibt es keine generelle Leinenpflicht in den Wäldern. Ein Jäger darf in dieser Zeit nur in Ausnahmefällen einen Hund erschießen. Die Polizei kann jedoch eine Tötung anordnen. Wenn Du Dich nicht an die Leinenpflicht hältst, musst Du mit einer Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro rechnen.
In den Wäldern Schleswig-Holsteins gilt absolute Leinenpflicht. Erwischt ein Jäger einen Hund beim Verfolgen oder Reißen von Wild, dann darf er diesen erschießen.
In Sachsen gibt es während der Brut- und Setzzeit keine allgemeine Leinenpflicht für Hunde. Allerdings gibt es in vielen Gemeinden und Städten spezifische Regeln, die beachtet werden müssen. Es ist in Sachsen nicht erlaubt, einen freilaufenden Hund ohne Genehmigung zu töten. Wenn jedoch ein Hund wildert, kann der Halter eine Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro erhalten.
Sachsen-Anhalt hat eine Brut- und Setzzeit, die vom 1. März bis zum 15. Juli gilt. In dieser Zeit müssen Hunde in Wald und Feld sowie angrenzenden öffentlichen Straßen an der Leine geführt werden. Werden Hunde dennoch freigelassen, kann eine Geldbuße von bis zu 25.000 Euro verhängt werden. Zudem können Jäger Hunde töten, die nicht unter der Aufsicht ihrer Besitzer stehen.
Thüringen hat eine generelle Leinenpflicht in Wäldern. Hier können Hunde, die wildern oder in Fallen geraten sind, getötet werden.